The Japan Times - HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?

EUR -
AED 3.825399
AFN 79.153772
ALL 98.736666
AMD 415.287403
ANG 1.877402
AOA 952.448759
ARS 1090.834985
AUD 1.659602
AWG 1.877301
AZN 1.773879
BAM 1.950918
BBD 2.103246
BDT 127.032085
BGN 1.954353
BHD 0.392577
BIF 3035.968151
BMD 1.041499
BND 1.409579
BOB 7.197814
BRL 6.181396
BSD 1.041698
BTN 90.061042
BWP 14.407873
BYN 3.408985
BYR 20413.370758
BZD 2.092473
CAD 1.496639
CDF 2963.063339
CHF 0.944473
CLF 0.037424
CLP 1032.625104
CNY 7.574405
CNH 7.583047
COP 4438.460457
CRC 523.891405
CUC 1.041499
CUP 27.59971
CVE 110.714893
CZK 25.152813
DJF 185.095046
DKK 7.460863
DOP 63.958481
DZD 140.701185
EGP 52.405391
ERN 15.622478
ETB 131.280745
FJD 2.408725
FKP 0.857765
GBP 0.845695
GEL 2.967827
GGP 0.857765
GHS 15.832891
GIP 0.857765
GMD 76.029524
GNF 9015.210639
GTQ 8.051849
GYD 217.831709
HKD 8.1117
HNL 26.568478
HRK 7.685788
HTG 136.030219
HUF 410.555067
IDR 16929.766548
ILS 3.691409
IMP 0.857765
INR 90.040306
IQD 1364.363046
IRR 43847.087052
ISK 146.070191
JEP 0.857765
JMD 163.450942
JOD 0.738837
JPY 163.128346
KES 134.870181
KGS 91.079163
KHR 4198.280235
KMF 492.212582
KPW 937.348773
KRW 1496.049575
KWD 0.321084
KYD 0.868123
KZT 542.644563
LAK 22704.667648
LBP 93318.266805
LKR 311.072991
LRD 203.040547
LSL 19.26565
LTL 3.075274
LVL 0.629992
LYD 5.129371
MAD 10.43556
MDL 19.427287
MGA 4952.325547
MKD 61.527275
MMK 3382.746528
MNT 3539.012042
MOP 8.356147
MRU 41.503932
MUR 48.377901
MVR 16.044292
MWK 1806.999849
MXN 21.375127
MYR 4.620606
MZN 66.55058
NAD 19.267918
NGN 1621.613087
NIO 38.225035
NOK 11.745775
NPR 144.098067
NZD 1.838236
OMR 0.400889
PAB 1.041698
PEN 3.872817
PGK 4.142028
PHP 60.981759
PKR 290.213572
PLN 4.222409
PYG 8239.379829
QAR 3.791571
RON 4.974506
RSD 117.103005
RUB 103.370761
RWF 1447.682926
SAR 3.906769
SBD 8.819417
SCR 15.731842
SDG 625.940544
SEK 11.464035
SGD 1.411538
SHP 0.857765
SLE 23.694484
SLL 21839.702882
SOS 595.18962
SRD 36.53548
STD 21556.91634
SVC 9.115188
SYP 13541.563586
SZL 19.270615
THB 35.280778
TJS 11.400894
TMT 3.645245
TND 3.328112
TOP 2.439295
TRY 37.129316
TTD 7.076325
TWD 34.071066
TZS 2629.783534
UAH 43.751107
UGX 3833.424736
USD 1.041499
UYU 45.585915
UZS 13534.272674
VES 57.522481
VND 26131.197567
VUV 123.648794
WST 2.917057
XAF 654.32261
XAG 0.033809
XAU 0.000378
XCD 2.814702
XDR 0.802595
XOF 657.185531
XPF 119.331742
YER 259.333095
ZAR 19.256229
ZMK 9374.731321
ZMW 29.036635
ZWL 335.362095
  • Euro STOXX 50

    39.8700

    5205.83

    +0.77%

  • DAX

    212.2700

    21254.27

    +1%

  • TecDAX

    21.7000

    3663.55

    +0.59%

  • MDAX

    83.2500

    26055.92

    +0.32%

  • EUR/USD

    -0.0010

    1.0423

    -0.1%

  • Goldpreis

    9.4000

    2768.6

    +0.34%

  • SDAX

    -25.2700

    14120.49

    -0.18%

HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?
HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?

HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?

- Warnweste nicht vergessen
- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern- Zuhause oder im Ausland reparieren?

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.

Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.

Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Textgröße:

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Aber natürlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In vielen europäischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause
Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt auch, wenn der Geschädigt sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen können. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und unterstützt telefonisch bei Verständigungsproblemen.

Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt übernimmt der Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.
Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstützt der Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs. Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das Warten zu lange, kann der Wagen später abgeholt werden. In diesem Fall benötigen Geschädigte einen Mietwagen oder Bahntickets. Ob beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine der üblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen, sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie fällt an für Kosten, die nicht über den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden können, z.B. für Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen für den Mietwagen.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

Zur Pressemeldung auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/auslandsurlaub.html

Firmenbeschreibung
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe:
Mit über 13 Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2023 von 9,0 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 13,9 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2023 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Kerstin Schmutzler
Willi-Hussong-Straße 2
96444 Coburg
Tel.: 09561-96-22609
Web: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/nachbarschaftshilfe.html

Pressekontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Willi-Hussong-Str. 2
96444 Coburg
Tel.: 09561-96-22604
Web: www.huk.de

T.Sasaki--JT