MDAX
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Eine vom Landgericht Bonn verhängte zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen eine Erzieherin wegen Missbrauchs eines Jugendlichen aus einer Wohngruppe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten als unbegründet, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Frau war im Juli wegen 19-fachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden.
Nach den Feststellungen das Landgerichts hatte die 33-jährige Angeklagte als Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung gearbeitet. Im Jahr 2021 hatte sie demnach regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem 14-Jährigen, der in der Wohngruppe lebte.
K.Yoshida--JT