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Mehr als vier Jahre nach der Amokfahrt von Trier mit insgesamt sechs Toten ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hatte Bernd W. im Mai 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zudem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest.
Es war bereits das zweite Verfahren in dem Fall. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt waren fünf Menschen unmittelbar getötet worden, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen. Im Februar 2024 starb ein weiterer Verletzter. Zwölf weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Laut Urteil litt W. wegen einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen. Er fuhr sein Auto in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone und steuerte gezielt auf Menschen zu.
Das Landgericht verurteilte W. bereits im August 2022 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch damals stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Der BGH hob das Urteil wegen Rechtsfehlern aber größtenteils auf.
Demnach hatte das Landgericht Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Dass er der Täter war, stand auch nach der BGH-Entscheidung von Ende 2023 außer Frage.
Der neue Prozess gegen W. begann Ende Februar 2024. Er wurde des sechsfachen Mordes, des zwölffachen versuchten Mordes und des versuchten Totschlags in sechs Fällen schuldig gesprochen. Das Landgericht entzog ihm die Fahrerlaubnis, ließ seinen Führerschein einziehen und verhängte eine Sperre auf Lebenszeit.
M.Ito--JT