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Die Kosten einer Vaterschaftsfeststellung können einem Gerichtsbeschluss zufolge gleichmäßig zwischen einer Mutter und einem biologischen Vater aufgeteilt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte damit eine hälftige Kostentragung und verwarf eine Beschwerde einer Mutter, wie es am Montag mitteilte. Laut Gericht hatten beide Elternteile das Verfahren mitverursacht, in dem sie "innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben".
Im konkreten Fall hatte ein außergerichtlicher Vaterschaftstest die Vaterschaft des Manns festgestellt. Das Kind wollte daraufhin die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Nach Einholung eines Gutachtens stellte das Amtsgericht die Vaterschaft schließlich fest und teilte die Verfahrenskosten unter den Eltern auf.
Die Mutter wehrte sich dagegen. Das Oberlandesgericht sah dies jedoch anders. Es sei nicht angemessen, die Kosten allein dem Vater aufzuerlegen, hieß es. Er habe berechtigte Zweifel an der Vaterschaft haben dürfen.
Auf den außergerichtlichen Vaterschaftstest musste er sich laut Gericht nicht verlassen und durfte ein gerichtliches Gutachten verlangen. Da er mit der Kindesmutter keine Beziehung führte, habe für ihn auch keine Möglichkeit bestanden, abzuschätzen, ob die Mutter zu weiteren Männern eine intime Beziehung unterhalten habe. Eine gleichmäßige Kostenverteilung sei daher angemessen.
H.Hayashi--JT